Tarife
Wir finanzieren uns über Beiträge von
Versicherer beteiligen sich gemäss schweizweit einheitlichen Tarifen an den Kosten. Voraussetzung dafür ist eine ärztliche Verordnung für die Pflegeleistungen.
Klientinnen & Klienten beteiligen sich bei ärztlich verordneten, pflegerischen Leistungen mit 20% der Tarifen der Krankenversicherer an den Kosten, jedoch max. CHF 15.35** pro Tag. Bei Hauswirtschaftlichen Leistungen oder bei fehlender ärztlicher Verordnung gehen die Kosten gemäss Tarifblatt vollumfänglich zu Lasten der Klientinnen & Klienten.
Die Wohngemeinden sind verpflichtet, die Restkosten zu übernehmen.
Tarife ab 01.01.2020
PSYCHIATRISCHE PFLEGE
Psychiatrische Abklärung und Beratung*
CHF 76.90/h
Psychiatrische Behandlungspflege*
CHF 63.00/h
Psychiatrische Grundpflege*
CHF 52.60/h
TARIFE KLIENTEN
Für Dienstleistungen im Auftrag des Klienten
CHF 91.00/h
BETREUUNG / AKTIVIERUNG
Für bestehende Kunden nach Absprache
CHF 45.00/h, plus Wegzeit
NOTFÄLLE
Pauschale bis 1 Stunde
CHF 150.00
Für jede weitere Stunde
CHF 120.00
* gemäss Tarifvertrag von Santésuisse
** Gemäss Pflegeverordnung des Kantons Aargau vom 21. November 2012 beteiligen sich Klientinnen und Klienten mit 20% an ärztlich verordneten pflegerischen Leistungen, jedoch mit max. CHF 15.35 pro Tag.
Tarife ab 01.01.2020