Tarife

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Versicherer beteiligen sich gemäss schweizweit einheitlichen Tarifen an den Kosten. Voraussetzung dafür ist eine ärztliche Verordnung für die Pflegeleistungen.

Klientinnen & Klienten beteiligen sich bei ärztlich verordneten, pflegerischen Leistungen mit 20% der Tarifen der Krankenversicherer an den Kosten, jedoch max. CHF 15.35** pro Tag. Bei Hauswirtschaftlichen Leistungen oder bei fehlender ärztlicher Verordnung gehen die Kosten gemäss Tarifblatt vollumfänglich zu Lasten der Klientinnen & Klienten.

Die Wohngemeinden sind verpflichtet, die Restkosten zu übernehmen.

Tarife ab 01.01.2020

PSYCHIATRISCHE PFLEGE

Psychiatrische Abklärung und Beratung*

CHF 76.90/h

Psychiatrische Behandlungspflege*

CHF 63.00/h

Psychiatrische Grundpflege*

CHF 52.60/h

TARIFE KLIENTEN

Für Dienstleistungen im Auftrag des Klienten

CHF 91.00/h

BETREUUNG / AKTIVIERUNG

Für bestehende Kunden nach Absprache

CHF 45.00/h, plus Wegzeit

NOTFÄLLE

Pauschale bis 1 Stunde

CHF 150.00

Für jede weitere Stunde

CHF 120.00

* gemäss Tarifvertrag von Santésuisse
** Gemäss Pflegeverordnung des Kantons Aargau vom 21. November 2012 beteiligen sich Klientinnen und Klienten mit 20% an ärztlich verordneten pflegerischen Leistungen, jedoch mit max. CHF 15.35 pro Tag.
Tarife ab 01.01.2020